Für die Bewerbung der Abgasuntersuchung (AU) oder der Kombination aus Hauptuntersuchung (HU) und AU gilt, dass keinesfalls mehr das alte Piktogramm der AU-Plakette verwendet werden sollte. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die AU als eigenständige Leistung (ohne Piktogramm) zu bewerben. weiter
Kfz-Betriebe, die sich mit Angeboten an der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes beteiligen, müssen jetzt den elektronischen Weg nutzen. Sowohl der Abruf der Verdingungsunterlagen als auch die Angebotsabgabe kann grundsätzlich nur online über die e-Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de erfolgen. weiter
Verbraucher müssen über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte informiert werden, wenn die Geschäfte ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per Fax laufen. Jetzt hat der Gesetzgeber die dafür notwendigen Musterbelehrungen in den Rang eines formellen Gesetzes gehoben. weiter
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