Bietet ein Autovermieter einem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif des örtlichen Marktes liegt, muss er ihn darüber aufklären, dass die (gegnerische) Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in voller Höhe übernimmt.
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