Für die Pflichtangaben „Verbrauch“ und „Emission“ gilt, dass sie „auch bei flüchtigem Lesen, leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft“. Das schreibt die Verordnung zur Kennzeichnung des Pkw-Energieverbrauchs (PkwEnVKV) vor.
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