Zur Identifikation der Krafträder, ob diese mit G-Kat ausgestattet sind oder nicht, hat der ZDK eine Zusammenstellung der in Deutschland zugelassenen zwei-, drei- und vierrädrigen G-Kat-Krafträder erstellt. Ist das zu prüfende Kraftrad in der Liste aufgeführt, muss der AUK-Durchführende das Prüfverfahren "Kraftrad mit G-Kat" anwenden.
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