Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/699 wurde am 3. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 23. Juni 2026 in Kraft.
Für Kfz-Werkstätten schafft die Veröffentlichung vor allem eines: verbindliche Planungssicherheit. Die bislang im Entwurf genannten relativen Umsetzungsfristen wurden in der finalen Fassung durch konkrete Kalenderdaten ersetzt. Damit steht nun fest, ab wann Fahrzeughersteller bestimmte Informationen und Schnittstellen für Diagnose, Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Software-Updates bereitstellen müssen.
Stufenweise Umsetzung ab September 2026
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten. Für die Praxis sind vor allem diese Termine wichtig:
Ab 23. September 2026 müssen Fahrzeughersteller Informationen zur Implementierung von Schnittstellen (APIs) für allgemeine Diagnosetätigkeiten an die Hersteller von Diagnosegeräten weitergeben. Software-Updates sind von dieser ersten Frist noch ausgenommen.
Ab 23. Dezember 2026 folgt die Verpflichtung zur Bereitstellung von Software- oder Webservice-Schnittstellen für die Variantencodierung und die Programmierung von Steuergeräten. Diese Vorgabe betrifft Fahrzeugtypen mit Erst-Typgenehmigung ab dem 1. September 2020.
Ab 23. Juni 2027 gilt die API-Pflicht für den Zugang zu fahrzeugspezifischen RMI-Paketen auf FIN-Basis sowie für den Zugriff auf und die Aktualisierung von elektronischen Wartungsprotokollen. Gleichzeitig müssen Schnisstellen-Informationen für Tätigkeiten bereitgestellt werden, die Softwareaktualisierungen betreffen.
Ab 23. Juni 2028 müssen alle Anforderungen vollständig umgesetzt sein, die direkt mit Softwareaktualisierungen zusammenhängen oder davon abhängig sind.
Bedeutung für Kfz-Betriebe
Für Werkstätten ist insbesondere wichtig, dass Cybersicherheitsmaßnahmen der Hersteller den Zugang zu OBD-Informationen nicht behindern dürfen.
Zudem enthält die Verordnung eine Klarstellung zur Gültigkeit von Zugangsdaten: Zertifikate müssen im Regelfall mindestens 30 Tage gültig sein. Bei sicherheitskritischen Änderungen am Fahrzeug kann die Gültigkeit auf 24 Stunden begrenzt werden.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks wird die weitere technische Umsetzung, insbesondere im Rahmen des OBD-Forums, weiter begleiten.