Aktuell warnt das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz Automobilhändler vor ausländischen, unternehmerischen Kunden, die missbräuchlich ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-ID-Nr.) nutzen.
In einer Pressemeldung des Amtes heißt es unter anderem:
„Aufgrund eines Hinweises der Kriminalpolizei in einem aktuellen Fall im nördlichen Rheinland-Pfalz wurde bekannt, dass eine osteuropäische Tätergruppe mit Tatbeteiligten u.a. aus Rumänien bei deutschen Autohändlern versucht, unter Angabe einer echten ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) umsatzsteuerfrei Fahrzeuge zu erwerben.
Dem tatsächlichen Inhaber der USt-ID-Nr. ist nach bisherigen Ermittlungen von einem Erwerb von Fahrzeugen in seinem Namen und mit seiner steuerlichen Identität nichts bekannt.
Durch die Übergabe der Fahrzeuge ohne Berechnung von Umsatzsteuer entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden. Allein im aktuellen Fall wurden Steuern in Höhe von mehr als einer Millionen Euro hinterzogen.
Im vorliegenden Fall war besonders auffällig, dass die rumänische Tätergruppe als vor Ort auftretende Käufer die USt-ID-Nr. eines italienischen Unternehmers angegeben hatte. Gerade in solch wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen ist Vorsicht geboten.“
Hinweise für die Kfz-Betriebe
Die vorstehend beschriebene Verfahrensweise der wohl bandenmäßig organisierten Tätergruppen ist nicht neu.
Trotzdem wird aber immer wieder versucht, durch Verwendung einer tatsächlich bestehenden USt-ID-Nr. eines unbeteiligten Dritten Unternehmens, eine steuerfreie Lieferung von deutschen Händlern zu erhalten.
So ist es ja auch hier der Fall, dass der tatsächliche Inhaber der USt-ID-Nr. in Italien von einem Erwerb von Fahrzeugen in seinem Namen und mit seiner steuerlichen Identität keine Kenntnis hat.
Deshalb verweist die ZDK-Rechtsabteilung darauf, wie wichtig die ordnungsgemäße Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist. Insbesondere ist dabei folgendes zu überprüfen:
Die Identität
- der für das angeblich kaufende Unternehmen auftauchenden Person bzw. Bevollmächtigten und
- des angeblich beauftragenden Unternehmens, dessen USt-ID-Nr. verwendet wird (ausländischer Unternehmer, in dessen Auftrag und mit dessen USt-ID-Nr. die Fahrzeuge angeblich erworben werden sollen).
Wenn – wie im aktuellen Fall – die Nationalität der Personen vor Ort, die das Auto kaufen wollen (hier Rumänien), und das angeblich kaufende Unternehmen auseinander fallen, ist besondere Vorsicht geboten.
Es dürfte durchaus geboten sein, neben der qualifizierten Bestätigungsabfrage der USt-ID-Nr. auch weitere Informationen zum angeblich kaufenden Unternehmen einzuholen.
Insbesondere empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, ob das unter der USt-ID-Nr. benannte Unternehmen auch tatsächlich Fahrzeuge in Deutschland erwerben möchte.
Darüber hinaus ist auch über eine Verdachtsanzeige beim Bundeskriminalamt (BKA) nach dem Geldwäschegesetz (GwG) nachzudenken, wenn ein Sachverhalt wie dieser vorliegt.