In Werbung für Neufahrzeugen müssen die Verbrauchswerte weiterhin nach dem NEFZ-Zyklus angegeben werden, solange die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht angepasst ist.
Mehr zu diesem Thema erfahren
Die Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger wurden am 30. Juni 2018 auf Grundlage der Pkw-EnVKV durch das Bundeswirtschaftsministerium aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mehr zu diesem Thema erfahren
Die Pkw-EnVKV spielt nun auch bei Werbevideos auf YouTube eine Rolle: Laut einem Urteil des EuGH müssen die Clips mit den erforderlichen Angaben zu Verbrauch und Emissionen versehen sein.
Mehr zu diesem Thema erfahren