Mit dem Europäischen Klimagesetz hat die Europäische Kommission als rechtsverbindliches Ziel die Treibhausgasneutralität der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 festgeschrieben. Da die Kraftstoffeffizienz von Reifen auch für eine zukunftsorientierte Klimapolitik …
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Im Juni 2020 haben wir Sie über die Problematik beim Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Marke Tesla informiert. Der ZDK hat sich im letzten Jahr mit diesem Anliegen an die Europäische Kommission gewandt und um Unterstützung bei der Klärung des …
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Ab dem 1. Mai 2021 wird die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 durch eine überarbeitete Verion (Verordnung (EU) 2020/740) ersetzt. Unter der neuen Verordnung werden auch Bus- und LKW-Reifen erfasst.
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Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat alle für das Jahr 2019 über das Statistikportal der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) eingegangenen Datensätze für die AU-/AUK-Mängelstatistik ausgewertet.
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Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen - wie etwa Reifeneinlagerung - ist das Ende der Leistung für die Steuer maßgeblich. Da Reifen in der Regel erst nächstes Jahr ausgelagert werden, heißt das: 19 % MwSt. berechnen.
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