Schulung “Betriebliche Ersthelfer”
Hinweis: Die Ersthelfer-Schulung am 16. September 2026 in Bad Kreuznach ist bereits restlos ausgebucht. Eine Anmeldung ist daher leider nicht mehr möglich.
In jedem Kfz-Betrieb müssen jederzeit ausreichend betriebliche Ersthelfer vor Ort sein. Wie viele Beschäftigte über eine entsprechende Ausbildung verfügen müssen, hängt von der Größe des Betriebs beziehungsweise von der Zahl der anwesenden Versicherten ab. Ein Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen der Pkw-Führerscheinausbildung reicht hierfür nicht aus.
Um die Kfz-Innungsbetriebe bei der Erfüllung dieser Verpflichtung zu unterstützen, bietet das Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz am 16. September 2026 in Bad Kreuznach eine Ersthelfer-Schulung an. Das Angebot ist auf große Resonanz gestoßen: Alle 20 verfügbaren Plätze sind bereits vergeben.
Im Rahmen der Veranstaltung können sowohl neue Ersthelfer die erforderliche Grundschulung absolvieren als auch bereits ausgebildete Ersthelfer ihre Kenntnisse im Rahmen einer Fortbildung auffrischen.
Entscheidend für die erforderliche Anzahl an Ersthelfern ist die Zahl der Versicherten, die sich tatsächlich im Betrieb befinden. Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Maßgeblich ist dabei immer die tatsächliche Anwesenheit. Befindet sich beispielsweise der einzige Ersthelfer des Betriebs gerade auf einer Probefahrt oder ist anderweitig außer Haus, reicht dies nicht aus.
Damit die Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer erhalten bleibt, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings erforderlich.
Die Lehrgangsgebühren werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren übernommen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Für die Teilnehmer und Unternehmen entstehen daher keine zusätzlichen Lehrgangsgebühren. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
Das Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz übernimmt bei der Veranstaltung zusätzlich die Kosten für Mittagessen und Getränke.
Die Veranstaltung am 16. September 2026 ist vollständig ausgebucht. Weitere Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.