Webinar "Geldwäscheprävention im Kfz-Handel"
Webinar „Geldwäscheprävention im Kfz-Handel“
Durch das Geldwäschegesetz (GwG) sind Kfz-Händler bereits seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention treffen. Seit Anfang 2026 ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften aus dem GwG zuständig. Hierdurch kommt es auch regelmäßig zu Kontrollen von Kfz-Betrieben, die als Fahrzeughändler ausdrücklich den Vorschriften des GwG unterliegen.
Um Kfz-Händler bei der praktischen Umsetzung der Pflichten zu unterstützen, bietet der Landesverband das Webinar an folgenden Terminen an:
Mittwoch, 16. September, 16:00 Uhr Hier registrieren
Freitag, 18. September, 14:00 Uhr Hier registrieren
Das Webinar ist für Innungsmitglieder kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!